Artikelbeschreibung
Das Sekundärrecht der Europäischen Union (z.B. Verordnungen, Richtlinien) wird auf mitgliedstaatlicher Ebene zunehmend spürbar und engt den nationalen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum immer stärker ein. Die Dissertation befaßt sich mit der Frage, in welchen Grenzen die Mitgliedstaaten noch eigene rechtspolitische Ziele wie Umweltschutz und Produktsicherheit verwirklichen können. Auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse der Rechtsprechung des EuGH und unter Berücksichtigung der rechts- und integrationspolitischen Rahmenbedingungen (Integrationstheorien, Grundrechte, Subsidiaritätsprinzip, Alleingangs-Bestimmungen im EG-Vertrag) entwickelt der Autor einen differenzierten, die verschiedenen gemeinschaftlichen Politiken übergreifenden, auf den Einzelfall anwendbaren Lösungsvorschlag.
Die Untersuchung richtet sich an alle, die sich mit diesem für die Union zentralen Problem vertieft befassen, insbesondere an Lehre und Forschung. Es wendet sich ebenso an Anwälte und Richte
r mit der Frage der Vereinbarkeit einer nationalen Norm mit sekundärrechtlichen Vorgaben wie an die Verantwortlichen für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts.
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