Artikelbeschreibung
Am 25. August 1820 verfügte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, in allen Dörfern Tafeln mit dem Namen des Ortes, des Kreises und der Nummer des zuständigen Landwehr-Regiments aufzustellen.Entstehung und Entwicklung dieser Ortstafeln werden detailliert dargestellt. Auch wird gezeigt, inwieweit das übrige Deutschland dem preußischen Muster folgte und wie nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die militärischen Bezeichnungen wieder verschwanden.
Personeninformation
Hartmut Gräber ist ein Jurist im Ruhestand, der sich seit mehreren Jahren mit Ortstafeln und ihrer Geschichte beschäftigt.
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