Artikelbeschreibung
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind Pflichtmitglieder der regionalen Sparkassen- und Giroverbände und gehören dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband an. Darüber hinaus arbeiten sie mit den Landesbanken und zahlreichen weiteren Unternehmen zusammen, die dem "Sparkassenverbund" zugeordnet sind. Die kartellrechtlichen Grenzen dieser Kooperation werden vertiefend monographisch analysiert. Dabei kommt der Klärung der kartellrechtlichen Zulässigkeit erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu und ruft immer wieder das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission auf den Plan.
Die öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken bilden gemeinsam mit den privaten Kreditinstituten das dreigliedrige deutsche Finanzsystem. Die Internationalisierung der Finanzwelt sowie neue Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik führen zu einem erhöhten Preiskampf. Die private Bankenwirtschaft steuert die Zusammenarbeit durch eine einheitliche Leitung des herrschenden Unternehmens. Die genossenschaftliche und die öffentlich-rechtliche Bankenbranche kooperieren dagegen jeweils in einem Verbundsystem, wobei das Herzstück die lokalen Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken sind. Beide Institute sind rechtlich eigenständige Unternehmen, die mangels Weisungs- und Kontrollbefugnissen eines herrschenden Unternehmens andere Ordnungsprinzipien für die Koordination der Zusammenarbeit benötigen (Regional-, Subsidiaritätsprinzip). Dessen ungeachtet sind die Verbundpartner mehr als eine lose Gruppe von miteinander kooperierenden Unternehmen, so da
ss es zahlreiche Beispiele eines konstanten Zusammenwirkens gibt. Sinn und Zweck der Kooperationen ist ein einheitlicher Marktauftritt sowie Synergieeffekte und Kostendegressionen zu nutzen. Diese Zusammenarbeit wird unter Berücksichtigung der kartellrechtlichen Grenzen untersucht.
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