Artikelbeschreibung
Die Untersuchung behandelt die verfassungsrechtlichen Bindungen staatliche Organe, soweit diese bewusst manipulierend Fehlinformationen verbreiten. Eingebettet in den informationsrechtlichen Diskurs zur Richtigkeitsgewährleistung wird also die Fixierung auf "wahr" konnotierte Informationen gelockert und der Blick auf die Verbreitung bewusst unwahrhaftiger Informationen gerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sowie ggf. wie und wann ein demokratischer Rechtsstaat desinformieren darf.
Albert Ingold behandelt verfassungsrechtliche Bindungen staatlicher Organe, soweit diese bewusst manipulierend Fehlinformationen verbreiten. Eingebettet in den informationsrechtlichen Diskurs zur Richtigkeitsgewährleistung wird die Perspektivverengung auf "wahr" konnotierte Informationen aufgegeben und der Blick auf die Verbreitung bewusst unwahrhaftiger Informationen gerichtet. Der Schwerpunkt liegt deshalb in der Beantwortung der Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein demokratischer Rechtsstaat desinformieren darf.
Dazu wird zunächst Desinformationstätigkeit begrifflich eingegrenzt und eine Phänomenologie der typischen Erscheinungsformen staatlicher Desinformation als Grundlage für Rechtmäßigkeitserwägungen aufgezeigt. Sodann wird der verfassungsrechtliche Rahmen für diese Desinformationstätigkeit skizziert, indem die rechtlichen Vorgaben aus grundrechtlichen, unionsgrundfreiheitsbezogenen, demokratiebezogenen und rechtsstaatsbezogenen Bindungen im Einzeln
en analysiert werden. Dabei wird deutlich, dass verfassungsrechtlich zwar kein Totalverbot für staatliche Desinformationstätigkeit anzuerkennen ist, jedoch in der Gesamtschau der rechtlichen Vorgaben nur ein minimaler Anwendungsbereich für selbige verbleibt.
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