Artikelbeschreibung
Die Entgeltumwandlung auf tariflicher Basis führt im Betriebsübergang zu großen Problemen - zumal, wenn beim Betriebserwerber ein anderes tarifliches Umwandlungssystem gilt: Es konkurrieren nicht nur die verschiedenen Rechtsfolgen des
613a Abs. 1 BGB; vielmehr trifft das schutzwürdige Interesse des "übergehenden" Arbeitnehmers am weiteren Aufbau einer auf ihn zugeschnittenen betrieblichen Altersversorgung auf das Vereinheitlichungsinteresse des Erwerbers. Die Arbeit zeigt einen Lösungsweg.
Die Entgeltumwandlung auf tariflicher Basis führt im Betriebsübergang zu großen Problemen - zumal, wenn beim Betriebserwerber ein anderes tarifliches Umwandlungssystem gilt: Es konkurrieren nicht nur die verschiedenen Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 BGB; vielmehr trifft das schutzwürdige Interesse des »übergehenden« Arbeitnehmers am weiteren Aufbau einer auf ihn zugeschnittenen betrieblichen Altersversorgung auf das Vereinheitlichungsinteresse des Erwerbers. Ferstl identifiziert die Probleme und entwickelt einen eigenen Ansatz zur Funktionsweise der Entgeltumwandlung. Er fragt nach dem Schutz einer umwandlungsfinanzierten Anwartschaft. Vor allem aber macht und analysiert er Vorschläge, mit denen die Tariflage nach Betriebsübergang vereinheitlicht und bereits vorhandene umwandlungsfinanzierte Anwartschaften mit dem Umwandlungssystem des Erwerbers synchronisiert werden können.
Ausgezeichnet mit dem Preis der Alfred-Teves-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2011.
Personeninformation
Dr. Matthias Ferstl studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaft. Einen Schwerpunkt seiner juristischen Ausbildung während Studium und Referendariat stellte das Gebiet des Arbeitsrechts dar. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 hat er sich in seiner beruflichen Tätigkeit auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Seit dem Jahr 2008 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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