Artikelbeschreibung
Die erzwungene Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die Treupflicht ist formübergreifend anerkannt, Dogmatik und Kriterien des Treupflichtfalls erreichen aber keinen befriedigenden Klärungsstand. Die Untersuchung leistet dazu sowohl eine Grundlagenuntersuchung wie eine detaillierte Aufnahme vorhandener Judikate und Differenzierungskriterien der Lehre. Damit gelingt u. a. ein vom Gesellschaftszweck gelöstes Verständnis der Treubindung und eine formübergreifende Systematisierung und Konkretisierung der Treupflichtfälle.
Die erzwungene Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die Treupflicht ist formübergreifend anerkannt. Dogmatik und Kriterien des Treupflichtfalls erreichen trotz anhaltender Diskussion und zahlreicher Judikate aber keinen befriedigenden Klärungsstand. Ein Bestandteil des "Allgemeinen Teils des Gesellschaftsrechts" durch formübergreifende Bestimmung ist bislang nicht gegeben.
Dem nähert sich die Arbeit von Christian Ronge. Durch den Rekurs auf die Grundlagen des Treupflichtfalls, Stimmabgabe und Treubindung, gelingt ein ganz vom Gesellschaftszweck gelöstes Verständnis, das den störungsresistenten Geltungsanspruch der mitgliedschaftlichen Verpflichtung als bestimmendes Element der positiven Treubindung auf Verfassungsebene ausmacht. Auf dieser Basis wird das reiche Fallmaterial aus der Rechtsprechung systematisiert und die verschiedenen Tatbestandsmerkmale (Ausnahme, Erforderlichkeit, Zumutbarkeit) können wesentlich konkretisiert werden.
Damit leistet die Arbeit ein
e formübergreifende Erfassung der Grundlagen und Ausgestaltung des Treupflichtfalls.
Personeninformation
Christian Ronge, geboren in Geldern, aufgewachsen am Niederrhein, studierte Rechtswissenschaften mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht in Trier. Die weitere Ausbildung im Referendariat beinhaltete Stationen in Kanzleien in Düsseldorf, Köln und Sydney. Bei Herrn Prof. Dr. Peter Reiff an der Universität Trier wurde Christian Ronge 2010 mit der Arbeit "Positive Treubindung auf Verfassungsebene" promoviert. Seit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist er in einer internationalen Kanzlei tätig und berät Unternehmen im Gesellschaftsrecht und bei M&A-Transaktionen.
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