Artikelbeschreibung
Steht das deutsche Börsenaufsichtsrecht der internationalen Börsenkonzentration im Weg? Wird es damit seiner eigenen Zielsetzung gerecht oder sind Änderungen nötig?
Bernadette Seehafer geht diesen Fragen rechtsvergleichend mit dem britischen Börsenaufsichtsrecht nach. Sie zeigt, dass das deutsche Recht mit seiner komplexen public-private-partnership-Börsenstruktur Konzentrationen wesentlich erschwert, während diese im britischen Recht mit seiner privaten Börsenstruktur realisierbar sind. Die Privatisierungsfrage wird sodann vor dem Hintergrund der kapitalmarktrechtlichen Regelungsziele beleuchtet. Im Zentrum steht eine eingehende regelungstheoretische Untersuchung auf Basis der Institutionenökonomik. Sie zeigt die Überlegenheit einer privat-wettbewerblichen Betreiberstruktur über die gegenwärtige Anstaltsstruktur mit ihrer Nutzermitbestimmung. Nach Überlegungen zur Funktionsfähigkeit des Börsenwettbewerbs angesichts von Netzeffekten schließt die Autorin mit Vorschlägen für
eine Börsenstruktur, die eine insgesamt überlegene Zieladäquanz aufweist und hierbei marktinduzierte Strukturänderungen zulässt.
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