Artikelbeschreibung
Mit dem Rechtsinstitut der körperschaftlichen Organschaft trägt das deutsche Steuerrecht der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns Rechnung. Zentrales Merkmal der Organschaftsbesteuerung ist die damit verbundene Möglichkeit der rechtsträger- übergreifenden Verlustverrechnung, die das Ziel verfolgt, eine dem Leistungsfähig- keitsprinzip entsprechende Besteuerung für die in einem Konzern zusammengeschlos- senen Gesellschaften zu gewähren. Die Möglichkeit des konzerninternen Verlustausgleichs besteht jedoch nur für innerstaatliche, nicht aber für grenzüberschreitende Konzernstrukturen. Aufgrund der auf diese Weise entstehenden Ungleichbehandlung von ansonsten ver- gleichbaren Konzernstrukturen stellt sich seit Langem die Frage, ob die Vorgehenswei- se der deutschen Organschaftsbesteuerung mit der Grundidee der Europäischen Union zur Errichtung eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes zu vereinbaren ist.
Personeninformation
Avramov, Andrey S.Andrey S. Avramov LL.M.oec. - Experte für nationales und internationales Steuerrecht. Spezialisierung auf den Gebiet der Besteuerung von Immobilien-Investitionen.
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