Artikelbeschreibung
Aufgabe jeder Dienststelle ist es, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter mit jenen Tätigkeiten betraut werden, die sie bestmöglich erfüllen können.
Diejenigen, die in den Behörden für die Personalauswahl verantwortlich sind, müssen prognostizieren, welcher Bewerber die Aufgaben und Anforderungen einer künftigen Stelle am besten erledigen kann. Auch die Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Behörden bestgeeignetes Personal für ihre Aufgaben auswählen.
Diese Schrift des Bundesbeauftragen für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bündelt die Rechtsprechung zum Stellenbesetzungsverfahren und zeigt Schwierigkeiten auf, die im Interesse an einem rechtssicheren Verfahren zu meistern bzw. zu vermeiden sind.
Zu Recht wird immer wieder betont, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigste Ressource des öffentlichen Dienstes sind. Aufgabe jeder Dienststelle ist es daher, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit jenen Tätigkeiten betraut werden, die sie bestmöglich erfüllen können. Diejenigen, die in den Behörden für die Personalauswahl verantwortlich sind, müssen prognostizieren, welche Bewerberin und welcher Bewerber die Aufgaben und Anforderungen einer künftigen Stelle am besten erledigen kann. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Behörden bestgeeignetes Personal für ihre Aufgaben auswählen.Die vorliegende Schrift des Bundesbeauftragen für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung fasst die maßgebende Rechtsprechung zum Stellenbesetzungsverfahren zusammen und zeigt mögliche Schwierigkeiten und Fehler auf, die es im Interesse an einem rechtssicheren Verfahren zu meistern beziehungsweise zu vermeiden gilt.
Personeninformation
Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.
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