Artikelbeschreibung
Wie kann der Richter an ein Recht gebunden sein, das er selbst erzeugt? Und wie fügt sich dieses ungebundene Gebundensein in die Vorstellungswelt des demokratischen Verfassungsstaates ein, in der in erster Linie der demokratische Gesetzgeber das Recht festlegen soll? Das arbeitsteilige Zusammenwirken von Gesetzgebung und Rechtsprechung führt immer wieder zu praktischen Spannungen und theoretischen Herausforderungen. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich seit Jahrhunderten mit der richterlichen Rechtsarbeit, fragt nach angemessenen Beschreibungen, methodischen Vorgaben und rechtlichen Maßstäben. Jede Zeit sucht nach ihrer Sprache, Betrachtungsweise und dem rechtlichen Rahmen für die richterliche Arbeit. Die vorliegenden Beiträge greifen zentrale Gesichtspunkte der aktuellen Debatten über richterliche Rechtsfortbildung auf und versuchen zeitgemäße Antworten zu geben.
Personeninformation
Geboren 1963; 1996 Promotion; 2003 Habilitation; Inhaber des Commerzbank-Stiftungslehrstuhls Grundlagen des Rechts an der Bucerius Law School in Hamburg.
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