Artikelbeschreibung
Welches sind die Kriterien für die Haftung des Unternehmensträgers, der Unternehmensleiter und der Arbeitnehmer? Werden deliktische Verhaltenspflichten verletzt, deren Adressat gerade die juristische Person ist, haftet allein deren Vermögen. Die Unternehmensleiter oder Arbeitnehmer sind Dritten gegenüber erst persönlich verantwortlich, wenn besondere Zurechnungsgründe hinzutreten.
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