Artikelbeschreibung
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) setzt neue Maßstäbe im deutschen Recht. Es nimmt einheimische Unternehmen in die Pflicht, gegen Menschenrechtsverletzungen in aller Welt einzuschreiten. Diese weitreichende Compliancepflicht stellt hohe Anforderungen an die Unternehmens- und Beratungspraxis. Der Kommentar will der Praxis verlässlich zur Hand gehen und den wissenschaftlichen Diskurs vorantreiben. Dazu hat sich ein Team profilierter Experten aus Wissenschaft und Praxis des Unternehmensrechts gebildet. Der Kommentar entschlüsselt die Dogmatik des Gesetzes und analysiert die bestehenden Haftungsrisiken.
Personeninformation
Dr. Jacob Böhringer, Rechtsanwaltskanzlei Eckstein & Kollegen, München; Carsten Bringmann, Rechtsanwaltskanzlei Noerr, Düsseldorf; Karolin Fitzer, Rechtsanwaltskanzlei Noerr, Frankfurt; Dr. Philipp Gergen, LL.M. (Exeter), Rechtsanwaltskanzlei Noerr, Frankfurt; Alida Gölz, Rechtsanwaltskanzlei Noerr, München; Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. (Michigan), Leuphana Universität, Lüneburg; PD Dr. Franziska Humbert,LL.M. UCL (London), Oxfam, Berlin; Dr. Sebastian Merkel; David Merz, BayWa AG, München; Dr. Mansur Pour Rafsendjani, Rechtsanwaltskanzlei Noerr, München; Anette Purucker, Rechtsanwaltskanzlei AssmannPfeiffer, München; Prof. Dr. Alexander Schall, Leuphana Universität, Lüneburg; Prof. Dr. Johannes Schäffer, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin; Stefan Stitteneder, BayWa AG, München; Dr. Ingo Theusinger, Rechtsanwaltskanzlei Noerr, Düsseldorf; Prof. Dr. Patrick Velte, Leuphana Universität, Lüneburg.
Pressestimmen
"Wer in der täglichen unternehmerischen oder beratenden Praxis oder aber aus akademischer Perspektive mit dem LkSG befasst ist, findet in dem hier besprochenen Werk einen unverzichtbaren Rat- und Impulsgeber." Jan Lieder, Sarah Meyer in: AG 2023, S. 832
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