LitBib-Förderprogramm
Büchereien lesen gegen das Vergessen
Der Landesverband Bayern stellt den Mitgliedsbüchereien des Sankt
Michaelsbundes in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 90.000 Euro für die
Förderung von Veranstaltung zur Verfügung. Damit sollen im Gedenkjahr
von 90 Jahren Bücherverbrennung Büchereien als Orte der Demokratie- und
Wertebildung, der Toleranz und Nächstenliebe und des Einsatzes gegen
Antisemitismus, Extremismus und Rassismus sichtbar werden.
Vorschläge für geeignete Künstlerinnen und Künstler für eine Veranstaltung im Rahmen des LitBib-Förderprogramms finden Sie weiter unten.
Förderkonditionen
- Gefördert werden Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Workshops) unter Beteiligung eins Künstlers/einer Künstlerin, die
- grundlegende historische Kenntnisse über die Zeit des Nationalsozialismus und dessen Folgen vermitteln,
- zur Förderung von Demokratiebildung und Medienkompetenz beitragen,
- sich gegen Antisemitismus, politischen oder religiösen Extremismus oder Rassismus wenden,
- einen Beitrag zur Bildung von allgemeinmenschlichen Grundwerten wie Toleranz, Rücksichtnahme, Wahrhaftigkeit, Höflichkeit oder Fürsorge für die Mitmenschen leisten
- Gefördert werden 50 Prozent der Gesamtkosten einer Veranstaltung
- Minimaler Förderbetrag 400 Euro bei 800 Euro Gesamtkosten
- Förderfähig sind:
- Honorarkosten
- Reisekosten
- Medienkosten: z.B. Bücherpakete aus der Medienvorschlagsliste Bücher gegen das Vergessen oder Bücher aus der Liste verbrannter Bücher
- Die Fördermittel sind begrenzt und daher gilt das „Windhundprinzip“.
- Es sind maximal drei Veranstaltungen je Bücherei im Kalenderjahr förderfähig.
- Fördergrundlage ist das Grundsatzpapier zum LitBib-Förderprogramm „Büchereien lesen gegen das Vergessen“ (siehe unten).
- Bei Bewerbung der Veranstaltung auf der Homepage, Plakaten oder in Presseartikeln ist das LitBib-Logo zu verwenden.
Beantragung
- Das Antragsformular muss spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung zur Genehmigung eingereicht werden.
- Die Durchführung der Veranstaltung darf erst nach der Genehmigung starten, da das Budget begrenzt ist. Erst durch die Genehmigung ist die 50%ige Auszahlung der Gesamtkosten gesichert!
Abrechnung
- Die Abrechnung muss innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung vorliegen.
- Zu einem späteren Zeitpunkt ist keine Abrechnung mehr möglich!
Voraussetzung für die Erstattung von 50% der Gesamtkosten
- Die Vorlage des vollständig ausgefüllten Abrechnungsformulars (Die Einreichung von Einzelrechnungen ist nicht erforderlich)
- Die Vorlage eines Kurzberichts (ca. 1000 Zeichen) sowie mind. eines veröffentlichungsfähigen Fotos (300 dpi, 1MB)
Erstattung
- Die Gesamtkosten werden vorab durch den Träger/die Bücherei komplett bezahlt, erst dann kann die Erstattung in einer Zahlung an den Träger erfolgen.
- Einzelüberweisungen direkt an die beteiligten Künstler sind nicht möglich!
- Die Erstattung von 50% der Gesamtkosten erfolgt auf das Bankkonto des Trägers/der Bücherei in einer Summe
Termine
- Antragsbeginn: 1. Juni 2023, Antragsende: 1. Oktober 2023
- Für 2024 Antragsbeginn: 1. Februar 2024, Antragsende: 1. Oktober 2024
Fristen
- Das Antragsformular muss spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung zur Genehmigung eingereicht werden.
- Die Abrechnung muss innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung vorliegen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist keine Abrechnung mehr möglich!
Verantwortliche Personen
- Antragsabgabe/Registrierung/Rücksendung: Sandra Cordell-Hohmann
- Genehmigung und Gesamtverantwortung: Dr. Claudia Maria Pecher
- Kurzbericht und Fotos: Maximilian Mihatsch
- Abrechnung: Gabriele Radeck
Unterlagen
Inspiration und weiterführendes Material
Nicht vergessen: Bücherverbrennung 1933
Textbeispiele, Veranstaltungsformate, Literaturliste
des Bayerischen Volkshochschulverbands
Textbeispiele, Veranstaltungsformate, Literaturliste
des Bayerischen Volkshochschulverbands