Gebetsanliegen 2023
Einen neuen Impuls für die weltweite Tradition des Gebetsapostolats setzt Kardinal Reinhard Marx mit der Veröffentlichung von Gebetsanliegen für jeden Monat des Jahres 2023. In einem Faltblatt sind die Gebetsanliegen des Papstes sowie des Erzbischofs zu finden. Die Anliegen dienen der Ergänzung der Fürbitten im Gemeindegottesdienst, aber auch der individuellen täglichen Gebetspraxis aller Gläubigen.
„Das Apostolat aller Getauften verwirklicht sich zunächst durch ein vertieftes Leben aus dem Glauben“, so Kardinal Marx in einem Begleitschreiben an die diözesanen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge. Wesentlicher Bestandteil sei hierbei das Gebet, besonders das fürbittende Gebet, führt er aus. „Der Dienst des Gebetes ist getragen von der Verantwortung der Christen füreinander und von der Überzeugung, mithelfen zu können bei der Entdeckung und Ausbreitung des Reiches Gottes, das
in Christus angebrochen ist.“
Im Januar 2023 gilt die besondere Gebetsmeinung des Papstes den
Erziehenden, der Erzbischof von München und Freising fügt die
Gebetsintention um ein lebendiges ökumenisches Miteinander in der
Erzdiözese hinzu. Im Februar widmet sich die päpstliche Gebetsmeinung
den Pfarreien, Kardinal Marx bittet um das Gebet für alle, die am Beginn
ihrer Berufung zum geweihten Leben stehen. Im März gilt das päpstliche
Anliegen den von Missbrauch Betroffenen, die Gebetsintention des
Erzbischofs dem Synodalen Weg in Deutschland.
Das
Gebetsapostolat geht zurück auf den französischen Jesuiten
François-Xavier Gautrelet. Seit 135 Jahren veröffentlichen Päpste ihre
Gebetsintentionen für jeden Monat des Jahres, die durch das
Gebetsapostolat aufgegriffen werden. Weltweit beten Gläubige täglich in
diesen Anliegen.