Für viele besondere Gottesdienste wie Trauungen, Taufen oder Erstkommunionen wird gerne ein für den Anlass schön gestaltetes Liedblatt kopiert. Dafür muss man wissen, dass die Lieder und Gebete im Gotteslob urheberrechtlich geschützt sind. Deswegen ist eine solche Vervielfältigung nicht ohne Einverständnis der Urheber (wie Komponisten und Autorinnen) möglich. Für die Praxis hat jedoch die katholische Kirche in Deutschland über den „Verband der Diözesen Deutschlands“ (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft „VG Musikedition“, die die Urheberrechtsinhaber vertritt, einen Rahmenvertrag geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es den Gemeinden ohne vorherige schriftliche Genehmigung kostenfrei möglich, Liedblätter zu erstellen. So führt der Rahmenvertrag u. a. auf:
„Weder melde- noch vergütungspflichtig sind
- Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen (liturgischen) Feiern gottesdienstlicher Art (z.B. Trauungen) auch für den wiederholten Gebrauch
- Herstellung von kleineren Sammlungen (Liedheften) mit max. 8 Seiten zur einmaligen Nutzung (z.B. für eine Trauung)
- Lied- und Liedtexteinblendungen beim Stream von Gottesdiensten über das Internet (über YouTube, Facebook oder andere Portale, über die Homepage der Pfarrei (befristet bis zum 31.12.2022))