Freiwillig oder verpflichtend? - Chancen der Gesellschaftsdienste
Pflichtdienste für die Gesellschaft gibt es schon seit der Antike. Fast immer handelte es sich um Formen der Wehrpflicht.
Nach der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik gab es die auch in Deutschland. Wer trotz Tauglichkeit den Dienst an der Waffe verweigerte, musste stattdessen einen Ersatz leisten. Ab 1961 gab es dazu den “Zivildienst” - meist im sozialen Bereich – unter anderem in Krankenhäusern und im Altenheim. Nach dem Ende des kalten Kriegs arbeiteten zu Spitzenzeiten rund 130.000 Zivis in Deutschland. Alles Männer wohlgemerkt. Für Frauen entwickelte sich ab Mitte der 50er-Jahre aus kirchlichen Kreisen die Idee für einen freiwilligen Gesellschaftsdienst, bei dem sich auch immer mehr Männer engagierten. Seit 1964 wird das “FSJ”, das Freiwillige Soziale Jahr, vom Bund gefördert und war wie der Zivildienst ein anerkannter Ersatzdienst zur Wehrpflicht.
Neben dem sozialen Bereich entstanden über die Jahre immer mehr Einsatzmöglichkeiten: Inzwischen kann man ein FSJ zum Beispiel auch in der Kultur, im Sport, der Politik, der Denkmalpflege oder im ökologischen Bereich machen. Ab 2011 veränderte sich die Rolle des Freiwilligendienste, als die Bundesregierung die Wehrpflicht aussetzte. Damit endete nach 50 Jahren auch der Zivildienst. Zeitgleich wurde der Bundesfreiwilligendienst kurz BFD eingeführt. Im Unterschied zum FSJ kann man einen BFD mehrfach leisten und es gibt keine Altersgrenze. Das FSJ ist wiederum nur bis 26 möglich. In beiden Freiwilligendiensten arbeiten jährlich zusammen rund 85.000 Menschen. In beiden Diensten haben Frauen die Nase klar vorn.